Die Umsatzsteuer Voranmeldung muss vom Gewerbetreibenden regelmäßig an das Finanzamt abgegeben werden. Den Rhythmus und die Fristen für die Umsatzsteuer Voranmeldung bestimmt dabei das Finanzamt, wobei man eine Fristverlängerung erwirken kann. Heute wird die Umsatzsteuer Voranmeldung fast ausschließlich elektronisch übermittelt. Außerdem wird mit der Umsatzsteuer Voranmeldung auch gleich die Umsatzsteuer Vorauszahlung fällig.
Umsatzsteuer und Umsatzsteuer Voranmeldung
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich eigentlich um eine Jahressteuer, die jedoch bis auf wenige Ausnahmen als Vorsteuer entrichtet wird.
Dabei wird im laufenden Kalenderjahr stets für den letzten Monat bzw. das letzte Quartal eine Umsatzsteuer Voranmeldung an das Finanzamt abgegeben. In der Umsatzsteuer Voranmeldung werden eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer entgegen gerechnet und damit die abzuführende Umsatzsteuer errechnet, die anschließend sofort als Umsatzsteuer Vorauszahlung an das Finanzamt zu entrichtet ist.
Am Jahresende erfolgt dann die Umsatzsteuer Jahreserklärung, in der nun die eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer für das ganze Jahr entgegen gerechnet werden. Anschließend wird die abzuführende Umsatzsteuer der Jahreserklärung mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen entgegen gerechnet, was sich im Idealfall gegenseitig aufhebt, also +/- 0 ergibt. Sollte sich dagegen eine Differenz ergeben, weil beispielsweise zusätzliche Belege in die Jahreserklärung eingeflossen sind, ist diese entweder in Form einer Umsatzsteuer Nachzahlung zu entrichten oder wird als Guthaben ausgezahlt bzw. in das Folgejahr übernommen.
Umsatzsteuer Voranmeldung
Eine Umsatzsteuer Voranmeldung ist nötig, um im laufenden Kalenderjahr die Höhe der Vorsteuer zu berechnen und zu entrichten. Die geleisteten Vorauszahlungen werden am Jahresende auf die Umsatzsteuer Jahreserklärung angerechnet.
Die Umsatzsteuer Voranmeldung und die Umsatzsteuer Vorauszahlung schaffen Sicherheit für den Steuerzahler und das, den Staat vertretende, Finanzamt. Insbesondere für den Steuerzahler hat die Umsatzsteuer Vorauszahlung den Vorteil, das am Jahresende nicht plötzlich eine extrem hohe Steuer an das Finanzamt zu entrichten ist.
Fristen für die Umsatzsteuer Voranmeldung
Den Rhythmus und die Fristen für die Umsatzsteuer Voranmeldung legt das Finanzamt fest, wobei die Besteuerungsform, der Gründungszeitraum und die Höhe der Umsatzsteuer vom Vorjahr entscheidend sind. Dabei muss die Umsatzsteuer Voranmeldung monatlich oder quartalsweise abgegeben werden und in besonderen Fällen gibt es auch eine Befreiung von der Umsatzsteuer.
Grundsätzlich richten sich der Rhythmus und die Fristen der Umsatzsteuer Voranmeldung nach der Höhe der Umsatzsteuer die im Vorjahr an das Finanzamt gezahlt werden musste.
- Waren im Vorjahr weniger als 1000 € Umsatzsteuer fällig, gilt für das aktuelle Jahr eine Befreiung von der Umsatzsteuer Voranmeldung.
- Lag die geleistete Umsatzsteuer im Vorjahr zwischen 1000 und 7500 €, ist die Umsatzsteuer Voranmeldung quartalsweise bis zum 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. des folgenden Quartals abzugeben.
- Wer im Vorjahr mehr als 7500 € Umsatzsteuer zahlen musste, muss im aktuellen Jahr seine Umsatzsteuer Voranmeldung monatlich immer zum 10. des Folgemonats abgeben.
Für Kleinunternehmer und Gründer gibt es dagegen besondere Regelungen für die Umsatzsteuer Voranmeldung.
- Kleinunternehmer mit einem (geschätzten) Jahresumsatz von weniger als 17.500 € sind von der Umsatzsteuer Voranmeldung befreit.
- Von Gründern verlangt das Finanzamt in den ersten beiden Geschäftsjahren eine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung.
Vorsicht liebe Gründer! Es macht euch niemand auf die Umsatzsteuer Voranmeldung aufmerksam. Ihr müsst diese selbständig abgeben, sobald ihr euer Gewerbe aufgenommen habt!
Umsatzsteuer Voranmeldung einreichen
Wenn du die Umsatzsteuer Voranmeldung einreichen möchtest, musst du dafür ein entsprechendes Formular ausfüllen. Heute erfolgt die Umsatzsteuer Voranmeldung fast ausschließlich auf dem elektronischen Weg, wobei in Deutschland das Programm Elster Online oder das Elster Online Portal genutzt werden können. Beide Varianten werden mit einem Passwort und einem Sicherheitszertifikat abgesichert, die man durch die Anmeldung auf der Elster Webseite erhält.
Entrichtung der Vorsteuer nach Umsatzsteuer Voranmeldung
Die Entrichtung der Vorsteuer ist sofort nach der Umsatzsteuer Voranmeldung fällig, ohne das es einer Aufforderung durch das Finanzamt bedarf. Das heißt du zahlst das Ergebnis der Umsatzsteuer Voranmeldung selbständig an das Finanzamt.
Nach einer Schonfrist von 3 Tagen nach Übermittlung der Umsatzsteuer Voranmeldung muss auch das Geld beim Finanzamt eingegangen sein. Andernfalls werden ab dem 14. Säumniszuschläge fällig, die du neben der Steuer als Strafe für deine Verspätung zahlen musst. Leider ist das Finanzamt recht nachtragend und wer die Schonfrist häufiger ausreizt oder überzieht, ist schnell als säumiger Zahler bekannt.
Wer seine Umsatzsteuer Voranmeldung nicht rechtzeitig an das Finanzamt übermittelt erhält nach einiger Zeit eine „freundliche“ Erinnerung. Spätestens jetzt sollte man seine Umsatzsteuer Voranmeldung nachreichen, denn das Finanzamt kann bereits jetzt Säumniszuschläge seit der eigentlichen Fälligkeit verlangen. Meist wird für das Nachreichen der Umsatzsteuer Voranmeldung sogar eine Frist gesetzt und man erhält die Möglichkeit sich für seine Säumnis zu rechtfertigen. Sollte man seine Umsatzsteuer Voranmeldung nach dieser Frist noch immer nicht eingereicht haben, kann das Finanzamt die Vorsteuer einfach großzügig schätzen und ein Zwangsgeld verhängen.
Fristverlängerung für die Umsatzsteuer Voranmeldung
Man kann eine Fristverlängerung für die Umsatzsteuer Voranmeldung beantragen, wenn 10 Tage für die Buchführung grundsätzlich nicht ausreichend sind. Nachdem die Fristverlängerung für die Umsatzsteuer Voranmeldung beantragt und genehmigt wurde, verlängert sich die Abgabefrist dauerhaft um einen Monat, weshalb sie auch als Dauerfristverlängerung bezeichnet wird.
Gewerbetreibende mit monatlicher Umsatzsteuer Voranmeldung müssen jedoch für die Dauerfristverlängerung eine Jahresvorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres leisten. Diese Jahresvorauszahlung ist am Anfang des Kalenderjahres zu entrichten und wird am Ende mit der Umsatzsteuer Voranmeldung für den Monat Dezember verrechnet. Diese Sondersteuer muss bei einer quartalsweisen Umsatzsteuer Voranmeldung nicht entrichtet werden.
Wer nur ausnahmsweise die Frist für die Umsatzsteuer Voranmeldung nicht einhalten kann, benötigt keine Dauerfristverlängerung. Stattdessen sollte man lieber die Umsatzsteuer Voranmeldung verfrüht abgeben, auch wenn sie unvollständig oder fehlerhaft ist. Auf diese Weise hält man die Frist ein und muss keine Säumniszuschläge befürchten.
Fehlerhafte und Unvollständige Umsatzsteuer Voranmeldung
Wenn man einen Fehler in der Umsatzsteuer Voranmeldung gemacht hat oder zuerst nur eine unvollständige Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben konnte, kann man diese jederzeit im Nachhinein korrigieren.
Dazu sendet man einfach eine Berichtigung der Umsatzsteuer Voranmeldung an das Finanzamt, indem man eine erneute Umsatzsteuer Voranmeldung für den fraglichen Zeitraum ausfüllt und diese als berichtigte Meldung markiert. Für die Übermittlung einer berichtigten Umsatzsteuer Voranmeldung gibt es keine Fristen oder Säumniszuschläge. Allerdings sollte man seine Buchhaltung aus eigenem Interesse schnellstmöglich auf den neusten Stand bringen, um nicht spätestens am Jahresende eine böse Überraschung zu erleben.
Ich hoffe diese Informationen helfen dir bei deiner Umsatzsteuer Voranmeldung und bewahren dich vor Ärger mit dem Finanzamt!
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf eigenen Erfahrungen und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er dient lediglich dem Erfahrungsaustausch, der groben Information bzw. ersten Orientierung und kann Fehler enthalten. Diese Seite ersetzt in keinem Fall die Beratung durch das Finanzamt, einen Steuerberater oder Anwalt. Für etwaige Schäden die aus diesem Beitrag hervorgehen wird keine Haftung übernommen!