Umsatzsteuer Voranmeldung mit Google Adsense Einnahmen

Umsatzsteuer Voranmeldung mit Google Adsense Einnahmen

Hier bekommst du alle wichtigen Informationen für die Umsatzsteuer Voranmeldung mit Google Adsense Einnahmen. Ich zeige dir das richtige Feld für Google Adsense Einnahmen in der Umsatzsteuer Voranmeldung und was du nebenbei noch beachten musst. Außerdem zeige ich dir was eine Zusammenfassende Meldung ist und welche Rolle sie für deine Google Adsense Einnahmen spielt.

Feld für Google Adsense Einnahmen in der Umsatzsteuer Voranmeldung

Das richtige Feld für Google Adsense Einnahmen in der Umsatzsteuer Voranmeldung ist für einen Laien nicht immer ganz leicht zu finden. Hier zeige ich dir wo die Google Adsense Einnahmen in der Umsatzsteuer Voranmeldung hin gehören.

Umsatzsteuer Voranmeldung - Seite 6 - Ergänzende Angaben zu UmsätzenDeine Google Adsense Einnahmen gehören im Elster Online Formular auf Seite „6 – Ergänzende Angaben zu Umsätzen“.

Dort trägst du deine Google Adsense Einahmen unter Punkt 41 „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ in das Feld „21“ ein.Umsatzsteuer Voranmeldung - Feld 21 - Nicht steuerbare sonstige Leisungen gemäß §18b Satz 1 Nummer 2 UStG

Du verwendest hier den Netto Betrag (vor Steuer) in vollen Euro und lässt die Cent Beiträge einfach weg, da du gegenüber dem Finanzamt zu deinen Gunsten abrunden darfst. Das ist genau der Betrag, den Google Adsense dir überwiesen hat, da dir von Google Adsense ohnehin keine Umsatzsteuer ausgezahlt wird.

Zusammenfassende Meldung für Google Adsense Einnahmen

Neben deiner Umsatzsteuer Voranmeldung musst du außerdem eine Zusammenfassende Meldung für Google Adsense Einnahmen machen. Diesen Hinweis erhältst du auch automatisch in deinem Elster Online Posteingang, wenn du deine Umsatzsteuer Voranmeldung mit Google Adsense Einnahmen über das Elster Online Formular übermittelt hast.

Achtung: Für die Zusammenfassende Meldung wird eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt! Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer wird für den Handel außerhalb Deutschlands benötigt, ist nicht mit der normalen Steuernummer zu verwechseln und muss gesondert beantragt werden!

Die Fristen für die Zusammenfassende Meldung sind im §18a Absatz 1 Satz 1 UStG geregelt. Wenn die Einnahmen für keines der letzten 4 Kalendervierteljahre über 50.000 Euro lag, kann die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach dem Kalendervierteljahr eingereicht werden. Ansonsten ist die Zusammenfassende Meldung jeweils monatlich bis zum 25. des Folgemonats abzugeben.

Auf Seite „2- Meldung der Warenlieferung und sonstigen Leistungen“ findest du eine Tabelle für Meldezeilen mit dem Titel „Bisher erfasste Meldezeilen“.

Zusammenfassende Meldung - Erfasste Meldezeilen Dort klickst du auf „Weitere Daten hinzufügen“ und gelangst zur Eingabemaske für eine neue Meldezeile. Jede Meldezeile bezieht sich genau auf einen Posten, also in diesem Fall genau auf eine Gutschrift von Google Adsense.

Zusammenfassende Meldung - Neue Meldezeile für Google Adsense Einnahmen

In der neuen Meldezeile für deine Google Adsense Einahmen gibst du zuerst die Umsatzsteuer Identifikationsnummer von Google ein, auf meiner Gutschrift steht „IE6388047V“. Es folgt wieder der Netto Betrag (vor Steuer) in vollen Euro ohne Cent Beiträge, wie ihn dir Google Adsense überwiesen hat. Unter „Art der Leistung“ wählst du einfach „Sonstige Leistung“ aus. Dann kannst du deine Meldezeile abschicken.

Unter „Bisher erfasste Meldezeilen“ findest du nun jeden einzelnen Eintrag. Wenn du deine Zusammenfassende Meldung vierteljährlich abgibst, müssen hier natürlich 3 Einträge auftauchen, einer für jeden Monat des Vierteljahres.

Zusammenfassende Meldung - Erfasste Meldezeilen für Google Adsense EinnahmenDu kannst jede einzelne Meldezeile über die Icons bearbeiten oder löschen. Am Ende findest du noch ein Feld mit der Summe aller Eingaben zur Kontrolle.

Ich hoffe dieser Beitrag hilft dir bei deiner Umsatzsteuer Voranmeldung mit Google Adsense Einnahmen und freue mich natürlich auf deinen nächsten Besuch!

5 Antworten zu “Umsatzsteuer Voranmeldung mit Google Adsense Einnahmen”

  1. Hi,

    ein klasse Beitrag. Sehr gut beschrieben, vielen Dank!

    Ich würde annehmen, dass Affiliate Einnahmen von Amazon genauso erfasst werden.

    Richtig?

    Beste Grüße
    Thomas

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